Cannabiskonsum rechtsmedizinisch bewertet

Rechtsmediziner der Universitätsmedizin Essen informierten bei einer Fortbildungsveranstaltung im Justizzentrum Essen

Wie ist der Cannabiskonsum im Kontext juristischer Fragestellungen zu bewerten? Dieser Frage gingen Prof. Dr. Benno Hartung und Dr. Uta Küpper vom Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Essen bei einer Fortbildungsveranstaltung für Richter, Justiz- und Polizeibeamte im Justizzentrum Essen nach. Die Stiftung Universitätsmedizin moderierte die anschließende Fragerunde und hielt Handouts der Impulsvorträge für die Teilnehmer bereit.

Die Cannabis Legalisierung stellt die Justiz vor neue Herausforderung bei der juristischen Bewertung des Konsums. Wichtig für künftige Entscheidungen ist das medizinische Hintergrundwissen über Wirkweise und Nachweisbarkeit. Die Fortbildungsveranstaltung im Justizzentrum Essen gab Richterinnen und Richtern sowie Justiz- und Polizeibeamten die Gelegenheit, Informationen zum aktuellen Stand der Wissenschaft aus erster Hand zu erhalten.

Dr. Uta Küpper, Leiterin der forensischen Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Essen, berichtete über die Formen des Cannabiskonsums, die Wirkung von THC auf den menschlichen Körper und wie sich der Konsum nachweisen lässt. Diese Inhalte stellte sie anschließend in den Kontext des Straßenverkehrs und gab eine Einschätzung zum neuen gesetzlichen Grenzwert.

Dr. Uta Küpper gab den Zuhörenden einen Einblick in die Wirkweisen von THC im menschlichen Körper und die Möglichkeiten des Nachweises.

Prof. Dr. Benno Hartung gab in seinem Vortrag einen Überblick über experimentelle Studien zu den Auswirkungen von Cannabis auf die Verkehrstauglichkeit der Konsumenten. Es sei zu beachten, dass es im Gegensatz zu Alkohol bei Cannabis keine stabile Beziehung zwischen Dosierung und Wirkung gäbe.

Dr. Jorit Ness, Geschäftsführer der Stiftung Universitätsmedizin, moderierte die anschließende Fragerunde mit den Referenten.

Dr. Jorit Ness, Geschäftsführer der Stiftung Universitätsmedizin, moderierte die anschließende Fragerunde. Die Besucher kamen dabei in den direkten Dialog mit den Referenten. Die Inhalte der Vorträge hielt die Stiftung Universitätsmedizin für das Publikum als Handout bereit.

Die Veranstalter und Mitwirkenden der Fortbildungsveranstaltung (v.l.n.r.): Felizitas Hense-Neumann, Vizepräsidentin des Amtsgericht Essen, Dr. Jorit Ness, Geschäftsführer Stiftung Universitätsmedizin, Prof. Dr. Benno Hartung, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Essen, Karl-Heinz Volesky, Präsident des Amtsgericht Essen, Dr. Uta Küpper, Leiterin der forensischen Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Essen, Andreas Stüve, Polizeipräsident der Polizei Essen und Mülheim an der Ruhr, und Gudrun Jockels, Präsidentin des Landgerichts Essen.

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