Durch Stiften helfen

Wichtige und wegweisende Projekte unterstützen

Die Stiftung Universitätsmedizin Essen bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten des Stiftens, mit denen Sie wichtige und wegweisende Projekte in den Bereichen Forschung, Lehre und Krankenversorgung an der Universitätsmedizin Essen unterstützen können:

Mit Förderstiftungen als Partner an unserer Seite,
können wir Großes bewirken und Projekte
ermöglichen, die sonst nicht umgesetzt werden
könnten. So konnten zum Beispiel mit der
Unterstützung der Heike Kracht-Stiftung durch die
Bereitstellung von Personal- und Sachmitteln die
Kunst- und Musiktherapie nachhaltig gestärkt
werden. Wir arbeiten mit unseren Partnern
vertrauensvoll zusammen, eine transparente
Kommunikation und Mittelverwendung stehen für
uns an erster Stelle. Gemeinsam haben wir die
Möglichkeit, innovative und wegweisende Projekte
auf den Weg zu bringen.

Während eine Spende zeitnah für ihre satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden muss, haben Sie mit der Wahl des Stiftens die Möglichkeit, die gemeinnützigen Zwecke einer Stiftung noch nachhaltiger zu unterstützen oder selbst eine Stiftung zu gründen. Denn: Mit einer Stiftung wird eine Vermögensmasse dauerhaft bestimmten Satzungszwecken gewidmet. Diese Zwecke sind meist gemeinnützig ausgerichtet, so wie auch bei der Stiftung Universitätsmedizin Essen, und werden aus den erbrachten Erträgen des Stiftungsvermögens erfüllt.

Mit einer Zustiftung können Sie das Grundstockvermögen der Stiftung erhöhen. Auf diese Weise erhöhen sich wiederum die Erträge, aus denen wir unseren gemeinnützigen Zwecken noch besser und nachhaltiger nachkommen können. Es besteht auch die Möglichkeit, Ihre Zustiftung testamentarisch festzulegen.
Die Alternative zu einer Zustiftung liegt in der Gründung einer eigenen Stiftung. 2016 wurde zu diesem Zweck der Stiftungsbund unter dem Dach der Stiftung Universitätsmedizin gegründet. Der Der Stiftungsbund bietet Ihnen ein starkes bundesweites Netzwerk, eine breit gefächerte Expertise und vielfältige Unterstützung, zum Beispiel bei der Gründung oder der Verwaltung einer Treuhandstiftung. Sie entscheiden, welche Zwecke oder Projekte Sie mit Ihrer Stiftung unterstützen und nachhaltig fördern möchten.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Stiftungsbund: https://www.stiftungsbund.ruhr/

Neben dem Wissen, anderen durch das eigene finanzielle Engagement geholfen zu haben, wird dieses Engagement auch vom Staat honoriert – sowohl für die Stiftenden und Spendenden als auch für die Stiftung.

Vorteile des Stiftens für die Stiftenden:

  • Für die Stiftenden wird die Zustiftung steuerlich wie eine Spende behandelt, d. h. die Zuwendung zur Förderung gemeinnütziger Zwecke ist jährlich bis zu 20 Prozent Ihrer gesamten Jahreseinkünfte steuerlich absetzbar. Darüber hinaus gehende Beträge sind auf das nächste Jahr übertragbar.
  • Unternehmen haben auch die Möglichkeit, bis zu vier Promille der Summe aus Jahresumsatz und -gehältern als Sonderausgabe geltend zu machen.
  • Privatpersonen und Unternehmen können zusätzlich Zuwendungen in den Grundstock der Stiftung oder direkt für einen Stiftungszweck bis zu 1 Mio. Euro innerhalb von zehn Jahren steuerlich geltend machen.

Vorteile des Stiftens für die Stiftung Universitätsmedizin:

  • Die Stiftung ist gemeinnützig und daher u.a. von der Körperschafts-, Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Das gestiftete Vermögen geht ohne steuerliche Abzüge an die Stiftung und kommt so zu 100 Prozent den Stiftungszwecken zugute.
  • Die jährlichen Erträge werden ebenfalls nicht besteuert, sondern können in vollem Umfang für Projekte ausgeschüttet werden, die dem gemeinnützigen Stiftungszweck dienen.

Sie möchten mehr zum Thema Stiften wissen oder würden gerne ein persönliches Gespräch vereinbaren?

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Ihr Ansprechpartner
zum Thema Stiften

Dr. Jorit Ness

Ihre Ansprechpartnerin
für Förderstiftungen

Carina Helfers

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