Stiftung Universitätsmedizin weist zum Tag der Patientensicherheit auf die hohe Bedeutung persönlicher Vorsorge hin.
Vor dem Hintergrund des Tags der Patientensicherheit am 17. September unterstreicht die Stiftung Universitätsmedizin die hohe Bedeutung der persönlichen Vorsorge. Durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament kann jeder Klarheit und Sicherheit schaffen, dass im Fall der Fälle die eigenen Wünsche und Werte gewahrt bleiben. Hierzu hat die Stiftung Universitätsmedizin einen Ratgeber herausgegeben, der kostenfrei unter www.universitätsmedizin.de bestellt werden kann.
Eine schwere Krankheit oder ein Unfall kann das Leben von einer Minute auf die andere grundlegend verändern. So kann es passieren, dass man in eine Situation gerät, in der man seine Wünsche und Vorstellungen nicht mehr selbst äußern kann – sei es zu den Vorstellungen einer medizinischen Behandlung oder auch zum eigenen Nachlass. Umso wichtiger ist es, persönliche Vorsorge zu treffen. „Die persönliche Vorsorge besteht am besten aus drei Bausteinen: einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und einem Testament“, erklärt Winfried Bein, Vizepräsident a.D. des Amtsgerichts Essen und Experte für die Themen Erbrecht und Vorsorge. „Mit diesen drei Dokumenten ist gewährleistet, dass im Ernstfall die eigenen Wünsche berücksichtigt werden.“ Die Patientenverfügung ist für behandelnde Ärzte rechtlich bindend, gleichzeitig aber auch ein wichtiger Wegweiser. Denn auch die Mediziner möchten bei der Behandlung im Sinne des Patienten handeln. Mit der Vorsorgevollmacht kann man zudem eine Person seines Vertrauens festlegen, die in Gesundheitsfragen und rechtlichen Angelegenheiten die Entscheidungen treffen darf, wenn man es selbst nicht mehr kann.
Schon Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bereiten vielen Menschen Unbehagen, weil man sich mit Zeiten einer Erkrankung befasst. Der dritte Baustein – das Testament – ist für viele noch abschreckender, weil hierbei der Gedanke an die eigene Vergänglichkeit mitschwingt. Dennoch ist es wichtig und sinnvoll, ein solches Dokument zu verfassen, so Winfried Bein: „Mit einem Testament schafft man vor allem Klarheit für die Erben. Man kann seinen Nachlass nach seinen eigenen Wünschen gestalten und dabei auch steuerliche Gestaltungsräume nutzen.“
Die wichtigsten Aspekte, die es zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament zu beachten gilt, hat die Stiftung Universitätsmedizin in einem umfangreichen Ratgeber zusammengestellt. Die rund 50-seitige Publikation kann kostenfrei auf www.universitaetsmedizin.de bestellt werden.